Hier finden Sie eine Übersicht über meine Preise für Hausbesuche bzw. Online-Beratungen sowie Zahlungsbedingungen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Kosten für die verschiedenen Beratungsmodelle.
Für Hausbesuche innerhalb Wiens werden für bis zu 30 Minuten Wegzeit eine kleine Pauschale (25 €) und ab 30 Minuten eine große Pauschale (40 €) verrechnet.
Für Hausbesuche außerhalb Wiens verrechne ich 0,5 € pro Kilometer Entfernung (Hin- und Rückfahrt), jedoch mindestens kleine bzw. große Hausbesuchspauschale (je nach Wegzeit).
Nach unserem Gespräch lasse ich Ihnen meine Honorarnote per E-Mail oder Post zukommen. Ich ersuche Sie, den Betrag binnen 14 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen. Alle Preise sind gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit
Mit Kindern kann es manchmal schwierig sein Termine einzuhalten. Trotzdem bitte ich Sie, 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, da ich sonst eine Stornogebühr in Höhe der Beratungskosten in Rechnung stellen muss.
Für die Zeit, in der Sie und Ihr Kind bei der ernährungstherapeutischen Beratung waren, kann eine Zeitbestätigung für Ihren Arbeitgeber bzw. die Schule ausgestellt werden.
Eine medizinische Ernährungsberatung oder -therapie wird von den österreichischen Gesundheitskassen leider nicht refundiert.
Im Falle einer privaten Zusatzversicherung mit ambulantem Tarif, können bis zu 100% der Beratungspauschale rückerstattet werden. Senden Sie die Honorarnote mit der ärztlichen Überweisung an die zuständige Versicherungsanstalt.
Selbständige Unternehmer*innen können durch den jährlich ausgestellten „Gesundheitshunderter“ der SVS 100 € der Beratungspauschale refundiert bekommen. Die Beratungspauschale muss dabei mindestens 150 € betragen.
Nach unserem Gespräch lasse ich Ihnen meine Honorarnote per E-Mail oder Post zukommen. Ich ersuche Sie, den Betrag binnen 14 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen. In der Praxis haben Sie die Möglichkeit bar oder mit Bankomatkarte zu bezahlen. Alle Preise sind gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit.
Mit Kindern kann es manchmal schwierig sein Termine einzuhalten. Trotzdem bitte ich Sie, 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, da ich sonst eine Stornogebühr in Höhe der Beratungskosten in Rechnung stellen muss.
Für die Zeit, in der Sie und Ihr Kind bei der ernährungstherapeutischen Beratung waren, kann eine Zeitbestätigung für Ihren Arbeitgeber bzw. die Schule ausgestellt werden.
Eine medizinische Ernährungsberatung oder -therapie wird von den österreichischen Gesundheitskassen leider nicht refundiert.
Im Falle einer privaten Zusatzversicherung mit ambulantem Tarif, können bis zu 100% der Beratungspauschale rückerstattet werden. Senden Sie die Honorarnote mit der ärztlichen Überweisung an die zuständige Versicherungsanstalt.
Selbständige Unternehmer*innen können durch den jährlich ausgestellten „Gesundheitshunderter“ der SVS 100 € der Beratungspauschale refundiert bekommen. Die Beratungspauschale muss dabei mindestens 150 € betragen.